BAG 21.09.2006: Kleinbetriebsklausel, Schwellenwert, KSchG a. F.

Der 2. Senat des BAG hat in seinem Urteil vom 21.09.2006 klar gestellt, dass für die Berechnung des Schwellenwertes gem. KSchG alter Fassung nur die Arbeitnehmer zu berücksichtigen sind, die bereits vor dem 01.01.2004 im Betrieb beschäftigt waren. mehr: http://www.ra-heinemann.de

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